Die Fachkommission Integrationsfähigkeit arbeitet daran, ihren Internetauftritt allen Besucherinnen und Besuchern ohne Hindernisse zugänglich zu machen. Maßgeblich sind dafür das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV 2.0), jeweils in der geltenden Fassung.
Das Dokument wurde am 17. Dezember 2020 erstellt.
Ist Ihnen ein Hindernis beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten dieser Internetseite aufgefallen? Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann wenden Sie sich gerne an uns.
Schriftliche Nachrichten erreichen uns über die Postanschrift:
Fachkommission Integrationsfähigkeit
bei der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung
Postanschrift:
Bundeskanzleramt
11012 Berlin
Beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet; Grundlage ist § 16 BGG. Sie soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen einerseits und öffentlichen Stellen des Bundes andererseits außergerichtlich beilegen.
Sind Sie mit der Antwort auf Ihr Anliegen nicht einverstanden, können Sie sich an diese Stelle wenden. Dabei geht es nicht um Gewinner oder Verlierer: Ziel ist es, im Gespräch und ohne Gericht eine tragfähige Lösung zu finden.
Für das Verfahren fallen keine Kosten an; auch einen Rechtsbeistand benötigen Sie nicht.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle sind alle Einzelheiten zum Verfahren zusammengestellt. Dort ist beschrieben, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie der Antrag gestellt wird. Der Antrag lässt sich auch in Leichter Sprache oder Deutscher Gebärdensprache einreichen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle lautet:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de