Dem Grundgedanken der Integration widerspricht es, wenn Menschen deshalb zu Opfern von Hass oder Straftaten werden, weil sie – tatsächlich oder vermeintlich – zu einer gesellschaftlichen Gruppe gehören. Ebenso verhält es sich, wenn sie Abwertung und Ausgrenzung erleben oder sich gegen Vorurteile wehren müssen, die an ihre Hautfarbe, ihre Herkunft oder ihre Religion anknüpfen.
Rassismus, Hasskriminalität und Terrorismus stehen den Werten entgegen, auf die sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands gründet; derzeit zeigt sich das vor allem an Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus. Solche Phänomene gefährden die Substanz der Gesellschaft. Mit zeitlich befristeten Einzelprojekten lässt sich ihnen nicht begegnen. Ihre Bekämpfung ist vielmehr eine Daueraufgabe der Sicherheitsbehörden und der gesamten Bevölkerung. Dazu zählen ein stärkeres Engagement der Bürgergesellschaft gegen rassistische wie antisemitische Äußerungen und Handlungen im Alltag. Ebenso braucht es einen Grundkonsens, der Gewalt und die Herabwürdigung von Menschen ablehnt. Zu diesen Themen hat die Fachkommission eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet, etwa zu den Phänomenen Rassismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit und Antisemitismus sowie zu Rechtspopulismus, Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus und Hasskriminalität in Kapitel 3.4 und zum islamistischen Terror in Kapitel 3.5.3. Kapitel 4.5.3 nimmt außerdem die Diskriminierung in den Blick: sowohl die rassistische als auch jene, die Menschen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit erfahren. Denn Rassismus zeigt sich nicht allein in individuellen Einstellungen oder Gewalttaten; er kann sich zugleich in diskriminierenden Handlungen und Praktiken niederschlagen und für die betroffenen Gruppen eine strukturelle Benachteiligung nach sich ziehen.
Hans Vorländer und Andreas Zick gewähren in dem folgenden Beitrag einen Einblick in das Thema: