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Der demografische Wandel und die rückläufige Migration aus anderen EU-Mitgliedstaaten stellen die deutsche Einwanderungspolitik vor die Aufgabe, die Arbeitsmärkte stärker für Menschen aus Drittstaaten zu öffnen – andernfalls lässt sich das Erwerbspersonenpotenzial nicht einmal annähernd stabil halten. Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat der Gesetzgeber darauf zu reagieren versucht. Die Fachkommission begrüßt besonders und nachdrücklich, dass die Vorrangprüfung entfallen ist, und setzt sich dafür ein, die Hürden für die Erwerbsmigration weiter zu senken. Auch die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland sowie die Zertifizierung von Qualifikationen, die durch Berufserfahrung erworben wurden, müssen leichter werden. Steuert man die Arbeitsmigration am Bedarf ausgerichtet, verbessern sich zugleich die Integrationschancen der eingewanderten Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten deutlich.