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In Rassismus, Hasskriminalität und Terrorismus liegt ein Widerspruch zu den Werten, auf die sich die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands stützt; besonders deutlich wird das gegenwärtig beim Rechtsextremismus und beim Rechtsterrorismus. Dadurch gefährden sie die Substanz der Gesellschaft. Mit befristeten Einzelprojekten lässt sich dem nicht begegnen. Vielmehr liegt in der Auseinandersetzung mit diesen Phänomenen eine Aufgabe auf Dauer – für die Sicherheitsbehörden und für alle Menschen in Deutschland. Dazu zählen ein Grundkonsens, der die Herabwürdigung von Menschen und Gewalt ablehnt, und ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement, das im Alltag rassistischen und antisemitischen Äußerungen und Handlungen entschieden entgegentritt. Dabei darf keine Form des Extremismus gegen eine andere ausgespielt werden; allen ist reaktiv zu begegnen und präventiv vorzubeugen. Wirksames Vorgehen verlangt, dass alle gesellschaftlichen Gruppen das Gewaltmonopol des Staates anerkennen und respektieren.