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Sowohl die Asylpolitik als auch die Integration von Schutzberechtigten in Deutschland folgen in erster Linie humanitären Zielen. Im Völkerrecht, im Europarecht und im Grundrecht auf Asyl nach dem deutschen Grundgesetz haben sie ihre Verankerung. Zu diesen Verpflichtungen bekennt sich die Fachkommission. In den vergangenen Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass viele Bereiche der Asyl- und Flüchtlingspolitik nicht funktionsfähig sind. Unbestritten ist, dass das Asylsystem auf globaler, europäischer und nationaler Ebene reformiert werden muss. Reformvorschläge zu erarbeiten gehörte nicht zum Auftrag der Fachkommission – wohl aber Vorschläge zur Integration der Schutzsuchenden: Gut 1,8 Millionen von ihnen leben in Deutschland, und die Vorschläge gelten jedenfalls der großen Mehrheit, deren Schutzanspruch rechtlich anerkannt ist.
Zugleich berührt die Integration von Schutzberechtigten stets auch Fragen der Steuerung von Migration. Verläuft sie erfolgreich, wächst der Handlungsspielraum für eine Asyl- und Flüchtlingspolitik, die sich an humanitären Prinzipien orientiert. Umgekehrt hängen die Chancen der Integration davon ab, wie lange ein Asylverfahren dauert, ob der Zugang zu Integrationskursen und Sprachprogrammen besteht und welche Wohnsitzauflagen gelten. Daraus entstehen auch Zielkonflikte – vor allem im Umgang mit Personen im laufenden Asylverfahren und mit Geduldeten, die weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden. Bessere Teilhabechancen und eine aktive Integrationspolitik können Personen ohne legitime Schutzansprüche stärkere Anreize zur Migration geben.
So unterschiedlich die Auffassungen im Einzelnen sind, ist sich die Fachkommission grundsätzlich einig: Ein funktionierendes Asylsystem muss zwischen Personen mit und ohne Schutzbedarf unterscheiden; werden Asylanträge abgelehnt, sind deshalb auch Rückführungen erforderlich. Das schließt nicht aus, die Bleibechancen gut integrierter Schutzsuchender über die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung hinaus zu verbessern. Grundsätzlich empfiehlt die Fachkommission, die Anstrengungen zur Integration von Schutzberechtigten, die in weiten Teilen erfolgreich sind, fortzusetzen und weiterzuentwickeln.