Es widerspricht dem Grundgedanken von Integration, wenn Personen aufgrund ihrer – tatsächlichen oder vermeintlichen – Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Gruppe Opfer von Hass oder einer Straftat werden, wenn sie Abwertung und Ausgrenzung erfahren oder sich gegen Vorurteile aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religion wehren müssen.
Rassismus, Hasskriminalität und Terrorismus widersprechen den Werten, auf denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands beruht; dies wird derzeit besonders am Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus sichtbar. Damit gefährden diese Phänomene die Substanz der Gesellschaft. Dem lässt sich nicht mit zeitlich befristeten Einzelprojekten begegnen. Vielmehr ist die Bekämpfung dieser Phänomene eine Daueraufgabe der Sicherheitsbehörden und aller Menschen in Deutschland. Dazu gehören auch ein stärkeres bürgerschaftliches Engagement gegen rassistische und antisemitische Äußerungen und Handlungen im Alltag sowie ein Grundkonsens über die Ablehnung von Gewalt und der Herabwürdigung von Menschen. Die Fachkommission hat hierzu eine Reihe von Empfehlungen insbesondere in Kapitel 3.4 zu den Phänomenen Rassismus, Antiziganismus, Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus, Rechtspopulismus, Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus und Hasskriminalität und in Kapitel 3.5.3 auch zum islamistischen Terror erarbeitet. Kapitel 4.5.3 beleuchtet darüber hinaus das Problem der rassistischen Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit, denn Rassismus manifestiert sich nicht nur auf der Ebene von individuellen Einstellungen oder Gewalttaten, sondern kann sich auch in diskriminierenden Handlungen und Praktiken niederschlagen und eine strukturelle Benachteiligung für die betroffenen Gruppen nach sich ziehen.
Einen kurzen Einblick in das Thema gewähren Hans Vorländer und Andreas Zick in dem folgenden Beitrag: