Kernbotschaft 3

Gereichtigkeit-Statue

Foto: Sang Hyun Cho/Pixabay

Die Asylpolitik und die Integration von Schutzberechtigten in Deutschland verfolgen primär humanitäre Ziele, die im Völkerrecht, im europäischen Recht und im Grundrecht auf Asyl des deutschen Grundgesetzes verankert sind. Die Fachkommission bekennt sich zu diesen Verpflichtungen. Viele Bereiche der Asyl- und Flüchtlingspolitik haben sich allerdings in den letzten Jahren als nicht funktionsfähig erwiesen. Dass Reformen des Asylsystems auf globaler, europäischer und nationaler Ebene notwendig sind, ist unbestritten. Es gehörte nicht zum Auftrag der Fachkommission, solche Reformvorschläge zu entwickeln – aber durchaus Vorschläge für die Integration der gut 1,8 Millionen Schutzsuchenden, die in Deutschland leben, zumindest für die große Mehrheit derer mit rechtlich anerkannten Schutzansprüchen. 

Die Integration von Schutzberechtigten berührt zugleich wieder Fragen der Migrationssteuerung. Wenn sie erfolgreich verläuft, vergrößert das die Handlungsspielräume für eine an humanitären Prinzipien ausgerichtete Asyl- und Flüchtlingspolitik. Umgekehrt beeinflussen die Dauer der Asylverfahren, der Zugang zu Integrationskursen und Sprachprogrammen oder Wohnsitzauflagen die Integrationschancen. Dabei entstehen auch Zielkonflikte – insbesondere beim Umgang mit Personen im Asylverfahren und mit Geduldeten, die nicht freiwillig ausreisen und auch nicht abgeschoben werden. Eine aktive Integrationspolitik und bessere Teilhabechancen können die Migrationsanreize für Personen ohne legitime Schutzansprüche erhöhen. 

Bei allen unterschiedlichen Auffassungen ist sich die Fachkommission grundsätzlich darüber einig, dass ein funktionierendes Asylsystem zwischen Personen mit und ohne Schutzbedarf unterscheiden muss und folglich bei der Ablehnung von Asylanträgen auch Rückführungen notwendig sind. Dies schließt nicht aus, über die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung hinaus die Bleibechancen für gut integrierte Schutzsuchende zu befördern. Grundsätzlich empfiehlt die Fachkommission, die in weiten Teilen erfolgreichen Anstrengungen zur Integration von Schutzberechtigten fortzusetzen und weiterzuentwickeln.