Kernbotschaft 11
Wohnen ist ein Menschenrecht und ein Grundpfeiler gesellschaftlicher Teilhabe in Deutschland. Zum einen muss die Wohnsituation angemessen und stabil sein. Zum anderen beeinflusst die Frage, wo und wie eine Person wohnt, die Möglichkeiten von Teilhabe – das Ausmaß und die Art sozialer und nachbarschaftlicher Kontakte, die gesellschaftliche Anerkennung, das Wohlbefinden und die Gesundheit, die Erreichbarkeit und den Zugang zur Infrastruktur, zu Bildungseinrichtungen und zu Arbeitsplätzen. Das gilt in besonderem Maße für Eingewanderte, denen strukturelle Hemmnisse den Zugang zum Wohnungsmarkt erschweren.
Insbesondere in den Ballungsräumen müssen den Kommunen die notwendigen rechtlichen und finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Wohnraum zu schaffen und Wohnstrukturen zu steuern. Eine weitsichtige Integrationspolitik stärkt Quartiere, die besondere Integrationsleistungen erbringen, und würdigt deren Leistungen für die Stadtgesellschaft. Die Kommission empfiehlt eine aktive Wohnungs- und Bodenpolitik, die darauf zielt, mehr Wohnraum bereitzustellen, aber zugleich die Bezahlbarkeit von und den Zugang zu Wohnraum priorisiert. Eine solche Politik mobilisiert und steigert Ressourcen, indem sie nachhaltige Stadtentwicklung, Wohnen und Integration zusammendenkt.