Kernbotschaft 6
Eine integrierte Gesellschaft ist eine, die nicht diskriminiert und allen Bevölkerungsgruppen chancengleiche Partizipation ermöglicht. Dieses Ziel ist noch längst nicht erreicht. Diskriminierung kann nicht nur absichtlich, sondern auch unabsichtlich erfolgen – insbesondere strukturell und institutionell. Damit ist sie ein Querschnittsthema, das neben Eingewanderten und ihren Nachkommen auch andere Gruppen betrifft. Erfahrene Abwertung, Ausgrenzung und Benachteiligung beeinträchtigen die Identität und das Zugehörigkeitsgefühl der Betroffenen und damit mittel- und langfristig auch den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Ausgrenzung und Benachteiligung verursachen zudem ökonomische Kosten. Entsprechende Erfahrungen im Kontakt mit Behörden oder staatlichem Handeln erschüttern das Vertrauen in den Staat. Diskriminierung ist daher nachhaltig zu bekämpfen; unter anderem müssen der rechtliche und praktische Schutz vor Diskriminierung verbessert und das gesellschaftliche Bewusstsein dafür geschärft werden.