Kernbotschaft 10
Angesichts des demografischen Wandels und der sinkenden Migration aus anderen Mitgliedsstaaten der EU steht Deutschland in der Einwanderungspolitik vor der Herausforderung, dass die Arbeitsmärkte stärker für Personen aus Drittstaaten geöffnet werden müssen, wenn das Erwerbspersonenpotenzial auch nur annähernd stabilisiert werden soll. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz versucht, dem Rechnung zu tragen. Die Fachkommission begrüßt insbesondere den Wegfall der Vorrangprüfung nachdrücklich und setzt sich dafür ein, die Schwellen für Erwerbsmigration noch weiter zu senken. Zudem muss die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und die Zertifizierung von durch berufliche Erfahrung erworbenen Qualifikationen erleichtert werden. Durch eine bedarfsorientierte Steuerung der Arbeitsmigration werden auch die Integrationschancen von eingewanderten Arbeitsmigrantinnen und -migranten deutlich verbessert.