Teilhabe und Teilnahme

Für uns alle stellt sich die Frage, wie man die Integrationsprozesse so gestalten kann, dass sie in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht erfolgreich verlaufen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Dabei gehören die Herausforderungen, denen zugewanderte Personen begegnen, ebenso in eine ganzheitliche Debatte wie jene, die infolge von Migration für diejenigen entstehen können, deren Familien schon immer oder seit vielen Generationen in Deutschland leben. 

  • Hierbei sind die Teilhabemöglichkeiten in verschiedenen praktischen Feldern zu bedenken. Neben Arbeit und Bildung sind das vor allem Gesundheit (siehe Kapitel 4.6 des Berichts), die Aufgaben der Kommunen (siehe Kapitel 4.7 ) und Wohnen (siehe Kapitel 4.8 ). Auch mögliche Ressourcenkonflikte (siehe Kapitel 3.8 ) sollten bedacht werden. 
  • Zusätzlich stellen sich Fragen nach der rechtlichen Teilhabe und nach Teilhabe in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie der Kultur oder des Ehrenamts (siehe hierzu Kapitel 4.4 ) oder im Hinblick auf die auch religiös vielfältiger gewordene Einwanderungsgesellschaft (siehe hierzu Kapitel 3.7 ).  

Integration findet in der Wirtschaft, in Vereinen und Verbänden und in allen Bereichen der Gesellschaft fortlaufend statt, in der Regel ohne staatliche Intervention – und häufig unbemerkt von den großen Debatten der Öffentlichkeit. Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft ist, darauf zu achten, dass Angehörige aller gesellschaftlichen Gruppen entsprechend ihren Qualifikationen und Fähigkeiten auf allen Hierarchieebenen von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur, Medien und Zivilgesellschaft adäquat vertreten sind und dass es nicht zu Ausgrenzungen oder Benachteiligungen kommt. Insofern sind auch die aktive Unterbindung von Diskriminierung und ein respektvoller Umgang miteinander Voraussetzungen für Teilhabe und Teilnahme (siehe hierzu insbesondere Kapitel 4.5 (Anti-)Diskriminierung und Gleichstellung ).